Speichermedienvergütung

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  • Thomas M.
    Lebende Foren Legende
    • 25.08.2015
    • 3300

    #1

    Speichermedienvergütung

    Hat sich schon jemals jemand mit dem Thema "Speichermedienvergütung" beschäftigt?

    Quasi wenn man das Speichermedium nicht für die Herstellung von privaten Kopien urheberrechltichen Dingen benutzt, kann man die Speichermediumvergütung rückverlangen.

    Ich bin rein zufällig drüber gestolpert.
    Betrifft ja sämtliches Zeugs vom USB Stick, Speicher in Telefonen, über digitale Bilderrahmen bis zu HDD's


    Im Falle einer SSD, welche ich ausschließlich benutze um Daten vom Stats4lox drauf zu parken, gäbe es ja ~6€ zurück.

    Ich sehe das ja als eine Abgabe, welche nie kommuniziert wurde (ich habe das nie mitbekommen, obwohl es die seit 2018 gibt), auf keiner Rechnung als Position wie Steuern angeführt, jeder zahlt und sich vermtlich niemand zurückholt. Keine Ahnung wie die chancen sind. Ich probiers einfach mal bei einer 500GB SSD von Amazon.


    Auszug Amazon Rechnung Fußzeile

    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: image.png Ansichten: 0 Größe: 42,1 KB ID: 356263

    Tarife - was zahlt man für welches Medium:
    https://www.akm.at/wp-content/upload...V-1-1-2018.pdf
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Thomas M.; 29.08.2022, 13:03.
  • Christian Fenzl
    Lebende Foren Legende
    • 31.08.2015
    • 11250

    #2
    Viel Erfolg! ​​​​​​
    Weniger als Nix kann's ja nicht werden (außer die AKM verlangt auch noch Urheberrechtsabgabe für das Formular) 😂
    Hilfe für die Menschen der Ukraine: https://www.loxforum.com/forum/proje...Cr-die-ukraine

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    • Thomas M.
      Lebende Foren Legende
      • 25.08.2015
      • 3300

      #3
      Die stellen ja in den Raum den Verwendungszweck innerhalb der Geschäftszeiten eventuell prüfen zu wollen.
      D.h. die kommen zu Besuch und schauen, ob doch nicht Musik zwischen den Influx-Daten geparkt sind?

      also auf die Frage ob ich etwas bekomme wenn ich alles ausfülle und die Rechnung anhänge kommt mal nichts retour, komisch.
      Dann füll ich mal den Wisch aus Hoffe dass dann keine AKM Geheimagenten rund ums Haus schleichen.

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      • PBaumgartner
        LoxBus Spammer
        • 11.03.2016
        • 280

        #4
        Mir gefällt die Idee, diese Leute mit Anträgen zu überhäufen.
        Ich hätte hier noch Speichermedien im PC, die Ausschließlich für die Systemdisk verwendet werden, dann alle SD-Karten, die ich für meine Kameras, RPIs, Miniserver verwende.
        Dann habe ich noch einen reinen Backupserver auf dem ausschließlich private Dokumente und Fotos liegen.

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        • Thomas M.
          Lebende Foren Legende
          • 25.08.2015
          • 3300

          #5
          Ich wusste es auch nicht, kauft man sich ein Speichermedium, steht irgendwo auf der Rechnung, dass man eben die Speichermedienvergütung gezahlt hat.
          Alleine die Begrifflichkeit ist schon etwas nonsens - es wurde die Speichermedienvergütung abgeführt. Eine Abgabe kann man abführen, seit wann kann man eine Vergütung abführen?

          So quasi ich gehe zum Supermarkt und auf der Rechnung steht ohne eigene Position "Es wurde die Extremeinkaufsvergütung abgeführt". Ich kann per Formular und mit Nachweis per Rechnung die Extremeinkaufsvergütung wieder beantragen, aber nur dann wenn ich wirklich extrem eingekauft habe. Und der Supermarkt behält sich das Recht vor, dass in den normalen Geschäftszeiten zu prüfen, ob der Verwendungszweck des Einkaufes "Extremeinkauf" glaubhaft gemacht werden kann.

          "Die spinnen die Römer" sagte einst jemand aus einem gallischen Dorf. Wer hat sich den Blödsinn eigentlich ausgedacht ohne dass es irgendjemand mitbekommen hat?

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          • Thomas M.
            Lebende Foren Legende
            • 25.08.2015
            • 3300

            #6
            Also ich habe soeben einen Antrag auf Speichermediumvergütung rausgeschickt.
            Bin gespannt was passiert und halte euch auf dem Laufenden

            Falls irgendwann Männer in Schwarz mit Sonnenbrille rund ums Haus schleichen, sehe ich dann als direkten Zusammenhang mit der Speichermedienvergütung.

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          • Thomas M.
            Lebende Foren Legende
            • 25.08.2015
            • 3300

            #7
            Sehr geehrter Herr xy,
            bei der Speichermedienvergütung (SMV) handelt es sich um eine pauschale Vergütung, die der Gesetzgeber für die Nutzung von Speichermedien zu privaten Zwecken eingeführt hat.

            Wir dürfen auf den entsprechenden Passus im Formular verweisen.

            Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: dataurl843739.png
Ansichten: 168
Größe: 30,3 KB
ID: 356394

            Demnach sieht die gesetzliche Regelung eine Rückzahlung der SMV dann vor, wenn Speichermedien gewerblich genutzt werden.

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            • orli
              Lox Guru
              • 13.11.2016
              • 2580

              #8
              Immerhin hast du eine Antwort bekommen.

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