Gesetz?

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  • Gast

    #1

    Gesetz?

    Hallo,

    Gibt es ein Gesetz, das die interne extreme Wärme in einem Passivhaus ohne Automatisation regelt.

    Lasst mich mal erklären:
    Sage wir mal, dass der Besitzer des Passivhauses die Fensterrollladen vergessen zu schließen, wo das Kind oder eine ältere Person schläft. Tödlicher Unfall - sie sterben.

    Wer ist verantwortlich?
    Den Architekten, der Elektriker oder der Eigentümer?
  • evasleisure
    LoxBus Spammer
    • 22.09.2015
    • 274

    #2
    Mal so ins Blaue rein überlegt, habe keine juristische Ausbildung...
    Allenfalls wäre dies doch eine "fahrlässige Tötung" - aber, das kommt meist nur bei Verkehrsunfällen z.B. unter Alkoholeinfluss zum Tragen.

    Ich weiß nicht, ob man zur Verantwortung gezogen wird, wenn man z.B. sein Kind im Auto gelassen hat und das an Überhitzung stirbt. Aber ich meine doch, dass man dafür nicht den Autokonstrukteur zur Verantwortung ziehen kann und auch nicht den Autohersteller. Jetzt frage ich mich doch wieder ob die Frage nach der Verantwortlichkeit mit Architekt und Elektriker ernst gemeint ist, nichts für ungut ;-)

    Also ohne Verschattung haben wir gerade trotz größter Hitze ca. 27°C im Haus. Die Lüftungsanlage in einem Passivhaus sorgt ja auch für einen gewissen Luftaustausch, worin es sich doch deutlich von einem Auto unterscheidet. Außerdem sollte ein gut konstruiertes Haus auch eine gewisse Speichermasse aufweisen, so dass es immer Sommer wenigstens ein bisschen der Hitze trotzt. Ich glaube nicht, dass sich ein Passivhaus dauerhaft auf über 40°C aufheizt ohne Verschattung, aber vielleicht hat ja jemand andere Erfahrungswerte. Außerdem hängt ja alles auch davon ab, ob die Personen genug getrunken haben, oder nicht und ebenfalls allgemein vom Gesundheitszustand.

    Ein Gesetz existiert dafür meiner Ansicht nach sicher nicht. Genauso wenig wie für andere Gefahren im Haus für Kinder z.B. ungesicherte Treppen, Messer in der Spülmaschine, angelassene Herdplatten, zu öffnende Fenster im OG, wackelige Regale... finde ich auch gut, dass man hier die Kirche im Dorf lässt.
    Steuerung: hm, Loxone, Sensorik 1-wire, RS485 Ext.+Eltako Multisensor, DMX Ext.
    Haustechnik: Stiebel Eltron S-W-WP WPF04 cool, Puffer 200, WW Speicher 300, Erdabsorber, Lüftung Paul Novus 300n Enthalpie, Grünbeck SoftliQ, 7+7 Heizkreise
    Solar: 9,945 kWp Heckert NeMo 60 P, WR Fronius Symo 10.0-3-M mit SmartMeter
    http://hillboo.blogspot.de/

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    • Gast

      #3
      Vielleicht hast du recht.
      Ich frage das, weil ich gestern bei einem Verkäufer war um einen Passivhaus zu sehen. Als ich in dem Haus hineinging war es sehr heiß, dass ich wieder rauskam. Der Verkäufer entschuldigt sich, weil er zwei Fenster geöffnet hatte. Es war mindestens 32 °C dadrin!

      Kommentar

      • Sebastian
        LoxBus Spammer
        • 28.08.2015
        • 244

        #4
        Das muss ja nicht unbedingt beim Passivhaus so sein.
        Es kommt einfach stark auf die Fensterflächen, Ausrichtung und Beschattungsmöglichkeiten an. Da kanns ins jedem Haus so warm werden.

        Grundsätzlich ist da jeder selbst verantwortlich, es gibt ja auch Wärmeschutzglas oder -folie.
        Der Architekt sollte das Problem bei der Planung ansprechen, aber letztendlich ist doch der Eigentümer dafür zuständig.

        Falls man nachträglich was machen möchte, kann man sich mal Folien von Llumar oder Bruxafol anschauen, das funktioniert und ist bezahlbar.

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        • kingduevel
          Extension Master
          • 02.12.2015
          • 107

          #5
          Ich kann auch nur meinen unqualifizierten Senf dazu geben...

          Ich bezweifle aber auch, dass es ein Gesetz oder Norm für deine Fragestellung gibt. Eventuell vielleicht, wenn es sich um ein Altenheim oder eine Behindertenanlage handelt, wo sich Menschen befinden, die körperlich oder geistig auf Hilfe angewiesen sind - also Schutzbedüftige. Aber in einem Privathaus?! Denke ich nicht...

          Genauso wird sehr wohl derjenige zur Rechenschaft gezogen, der sein Kind bei Hitze im Auto einschließt. Das würde ich mir als Außenstehender ein paar Minuten angucken, kurz versuchen den Schuldigen ausfindig zu machen und wenn das Auto wirklich in der Mittagssonne o.Ä. steht den Notruf wählen oder selbst die Scheibe einschlagen.

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          • Gast

            #6
            Hallo,
            Das würde ich auch sagen, dass der Eigentümer verantwortlich ist. Aber!

            Sebastian und Kingduevel, sprechen über Beschattungsmöglichkeiten, Wärmeschutzglas oder -folie.
            Der Kunde kennt die verschiedenen Techniken überhaupt nicht. Nur der Architekt kennt sie, d.h. der Architekt würde in meine Sicht verantwortlich sein! Oder wir seht ihr das?

            Vor 2 Wochen hatte ich noch ein Gespräch, mit Vasco, darüber. Er hatte ein Haus mit riesigen Fensterflächen (für mich ein 'komplettes' Glashaus) mit einem Freund eingeweiht - es wurde KNX installiert.
            Da in Luxembourg kein Gesetz gibt der das alles regelt, dann fragte er mir ob in Deutschland es geben würde.

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            • Gast
              Gast kommentierte
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              Hallo Michael,
              Für mich kein Problem und für euch alle auch kein Problem. Wir verstehen die Technik, aber für den Laien ist es ein Problem.
              Sagen wir mal, ein Buchhalter versteht nichts über sein Auto, es sei denn er (oder sie) es fahren kann. Wenn der Mechaniker ihm nicht warnt, dass das Auto Wartungszeiten hat oder ihm nicht das Wartungsheft zeigt, könnte der Buchhalter einen tödlichen Unfall bekommen.
              Auch wer wird hier die Haftung übernehmen? OK, ich kenne die Antwort.

              Sollte der Mechaniker keine Verantwortung übernehmen. Er ist der Experte, oder nicht?

              Dasselbe mit dem Architekten.

            • Robert L.
              Robert L. kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              "Do not put pets in the microwave to dry them"

              mehr sag ich dazu nicht..

            • Gast
              Gast kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Hallo Robert,
              Damit willst du sagen: Zu jedem sein Problem.
              Aber die Technik wird immer komplexer! Kann jemand alles verfolgen? Ich nicht!
          • kingduevel
            Extension Master
            • 02.12.2015
            • 107

            #7
            Also beim Hausbau in Deutschland muss man schon die entsprechenden Gesetze beachten - in unserem Fall also die EnEV 2016 und den dort enthaltenen "sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108". Stimmt, das könnte es sein, was du suchst!

            http://www.baunetzwissen.de/standard...z_2622117.html

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            • evasleisure
              LoxBus Spammer
              • 22.09.2015
              • 274

              #8
              Also, ein zertifiziertes Passivhaus oder eben ein Passivhaus, das nach den Kriterien gebaut wird MUSS auch einen geeigneten Schutz vor sommerlicher Hitze aufzeigen. Oder anders gesagt, auch im Sommer muss die 'Wohlfühltemperatur' mit weniger als 0,15 W/(m²K) erzeugt werden können. Das wird eigentlich immer durch Verschattung unterstützt, z.B. Dachüberstand, Balkon oder eben Raffstoren / Rolläden. Wie ich sehe, gilt das so auch für ein EnEV Haus. Die Verschattung ist einfach in einem modernen Haus wichtig - da muss auf jeden Fall der Architekt / Bauträger etwas tun.

              Noch etwas zum Glas: Wärmeschutzverglasung heißt ja, dass die Scheibenzwischenräume mit Gas statt Luft gefüllt werden, das ist fast überall Standard mittlerweile - früher war Isolierglas. Ich weiß jetzt nicht, wo die Folie drauf soll, normalerweise werden die Fenster ja mit einer Reflektorschicht oder ähnlichem besprüht. Prinzipiell ist es am besten, wenn das Glas erst gar kein Licht abbekommt und die Hitze dann weiter geben kann, sondern wenn schon außen die Raffstore oder Rolladen hängen.
              Zuletzt geändert von evasleisure; 27.06.2016, 08:38.
              Steuerung: hm, Loxone, Sensorik 1-wire, RS485 Ext.+Eltako Multisensor, DMX Ext.
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              • evasleisure
                evasleisure kommentierte
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                Die Rolladen runter lassen und nachts lüften muss man aber dann schon noch selber... oder eben die Loxone ;-)

              • Robert L.
                Robert L. kommentierte
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                nachts lüften ist garnicht so einfach
                will man ja a) den Einbrecher nicht das Fenster offen lassen
                b) gibts Gegenden wo es auch nachts draußen recht laut ist..

                Wohnraumlüftung ist dafür auch nur bedingt geeignet, die braucht dazu schon mal einen Sommer-Bypass und hat dann aber trotzdem einfach zuwenig Einfluss auf die Raumtemperatur..

                imho technisch z.Z. schönste Lösung zum kühlen sind Wärmepumpen mit Brunnen (Grundwasser) die im Sommer (über Wärmetaucher) die Wände kühlen.. (kostet aber auch..)

              • evasleisure
                evasleisure kommentierte
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                Das stimmt kann auch bestätigen, dass die Lüftungsanlage zur Kühlung nicht viel taugt. Aber man sollte auch die Wasserkühlung durch die Systeme nicht überschätzen. Unser Heizungs-IBler hat uns da auf maximal 2-3 Grad Hoffnung gemacht, allerdings haben wir auch nur eine Fußbodenheizung und keine Wand- oder Deckenheizung installiert. Am besten ist es eben erst einmal, dass die Hitze nicht rein kommt. Wenn es noch zu heiß ist, hilft eigentlich nur noch eine richtige Klimaanlage.
            • kingduevel
              Extension Master
              • 02.12.2015
              • 107

              #9
              José, ich denke du meinst EnEV 2016 §3 Abs. 3 und in diesem Zusammenhang Anlage 3 sowie DIN 4108-2 : 2013-02 Abschnitt 8. Wenn diese eingehalten werden (was sie in Deutschland müssen), dürften sich die Innenraumtemperaturen auch im wärmsten Hochsommer vermutlich nicht in kritische Bereiche bewegen und Architekt und Elektriker sind haftungsmäßig raus.

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              • evasleisure
                evasleisure kommentierte
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                Haftungsmäßig ganz sicher - allerdings hat man ja leider bei Kindern und älteren Menschen schon bei dauerhaft um die 30° einen kritischen Bereich erreicht, wenn sie z.B. wenig trinken. Kam leider schon vor in Altenheimen. Aber ich glaube, das war jetzt auch nicht die Frage ;-)

              • kingduevel
                kingduevel kommentierte
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                Das habe ich ja oben weiter geschrieben: Bei Altenheimen und Kindergärten u.Ä. sind noch ganz andere Regelwerke zu beachten und wenn da etwas schief geht, könnte ja auch der Betreiber in Haftung stehen.

                Aber bei Wohngebäuden muss halt - bezüglich unserer Thematik - erstmal die EnEV eingehalten werden und gut ist.
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