Für LED zertifiziertes Hutschienen Netzteil

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • christof89
    Lox Guru
    • 29.08.2015
    • 1374

    #1

    Für LED zertifiziertes Hutschienen Netzteil

    Weil hier immer mal wieder darüber diskutiert wird ob nun Hutschienen Netzteile für LED Beleuchtung zulässig sind oder nicht,
    anscheinend gibt es jetzt ein zertifiziertes:

    https://www.voltus.de/blog/led-netzt...ie-hutschiene/
    Zuletzt geändert von christof89; 22.10.2018, 09:38.
  • miqa
    MS Profi
    • 03.06.2016
    • 782

    #2
    Was genau beinhaltet denn diese Zertifizierung als LED Netzteil? Oder warum genau ist nur das HLG als Netzteil für LED Beleuchtung zugelassen?

    Kommentar

    • Iksi
      Lox Guru
      • 27.08.2015
      • 1111

      #3
      Warum sollen Hutschienennetzteile denn nicht zulässig sein?

      Gesendet von meinem COL-L29 mit Tapatalk

      Kommentar

      • christof89
        Lox Guru
        • 29.08.2015
        • 1374

        #4
        Kann ich euch leider auch nicht genau beantworten, da ich selbst immer nur davon lese, aber anscheinend werden bestimmte Normen nicht erfüllt...
        Funktionieren tut es ja trotzdem einwandfrei und auch Loxone verkauft die Netzteile von TDK.

        Vielleicht kann voltus hier etwas darauf eingehen.

        Kommentar

        • voltus
          LoxBus Spammer
          • 26.08.2015
          • 208

          #5
          Zitat von christof89
          Kann ich euch leider auch nicht genau beantworten, da ich selbst immer nur davon lese, aber anscheinend werden bestimmte Normen nicht erfüllt...
          Funktionieren tut es ja trotzdem einwandfrei und auch Loxone verkauft die Netzteile von TDK.

          Vielleicht kann voltus hier etwas darauf eingehen.
          Könnte ich. Da ich es gefühlt schon 100 mal im KNXUF und hier und bei FB gemacht habe: Google hilft.

          Die EU Beleuchtungsverordnung ist der Grund.

          Kommentar

          • Robert L.
            MS Profi
            • 26.08.2015
            • 922

            #6
            Google liefert:


            da Fragt man sich dann was schlauer ist, die Info 100 mal in FB und Forum zu verteilen oder eine Seite in seinem Webshop dem Thema zu widmen und dann darauf zu verlinken ... :-)

            Kommentar

            • Iksi
              Lox Guru
              • 27.08.2015
              • 1111

              #7
              Die ganzen Normen haben aber alle nur eine Relevanz wenn man Leuchten oder dergleichen herstellt oder vertreiben will.
              Wer das ganze privat für sich selbst zu Hause montiert ist davon nicht betroffen.
              Zumal es keine Vorgaben bzgl. Sicherheit sind sondern in erster Linie für Energieeffizienz....

              Gesendet von meinem COL-L29 mit Tapatalk

              Kommentar


              • voltus
                voltus kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                Unfug. Die EU Beleuchtungsverordnung ist Gesetz. Normen sind freiwillig. Eine EU Verordnung muss eingehalten werden.

              • miqa
                miqa kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                Ich hatte es bisher allerdings hier im Forum auch so verstanden das es da um technische Probleme geht. Tatsächlich ist es aber wohl "nur" Energieeffizienz.
            • voltus
              LoxBus Spammer
              • 26.08.2015
              • 208

              #8
              Zitat von Iksi
              Die ganzen Normen haben aber alle nur eine Relevanz wenn man Leuchten oder dergleichen herstellt oder vertreiben will.
              Wer das ganze privat für sich selbst zu Hause montiert ist davon nicht betroffen.
              Zumal es keine Vorgaben bzgl. Sicherheit sind sondern in erster Linie für Energieeffizienz....

              Gesendet von meinem COL-L29 mit Tapatalk
              miqa : Ich verstehe nicht, wie man ohne Sachkenntnis von "Tatsächlich" sprechen kann. Das ist Verbreitung von Fehlinformation. Es gibt ganz klare Vorgaben vom Gesetzgeber, was ein Netzteil erfüllen muss und wie es gekennzeichnet werden muss. Energieeffizienz ist nur ein Teil davon.

              Kommentar

              • miqa
                MS Profi
                • 03.06.2016
                • 782

                #9
                Wenn man das so aus dem Kontext reißt hast du wohl recht. Wenn man aber den ganzen Satz betrachtet/zitiert

                Zitat von miqa
                Tatsächlich ist es aber wohl...
                Dann wird klar das es darum geht was ich verstanden habe, und nicht darum irgendetwas als Tatsache hinzustellen.
                Wenn du es aber besser weißt, dann klär uns doch einfach mal auf anstatt nur so halbseidene Andeutungen zu machen.


                Der Vollständigkeit halber: Ich bin dem link von Robert L. gefolgt und habe diesen Artikel gelesen.

                https://www.schukat.com/schukat/schu...257EF10030B8E7

                Kommentar

                • Iksi
                  Lox Guru
                  • 27.08.2015
                  • 1111

                  #10
                  Zitat von voltus
                  Unfug. Die EU Beleuchtungsverordnung ist Gesetz. Normen sind freiwillig. Eine EU Verordnung muss eingehalten werden.
                  Also in der EU Verordnung 1194/2012 z. B. Steht unter Gegenstand und Geltungabereich:
                  In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen festgelegt die für das Inverkehrbringen der folgenden elektrischen Leuchtmittel gelten: ...

                  Da ich wenn ich das für mich als Privatperson installiere, nicht als Inverkehrbringer zähle muss ich mich da auch nicht dran halten.

                  Genau so wie ich als Privatperson nicht verpflichtet bin nur Geräte mit CE zu verwenden. Das ist lediglich im Schadensfall problematisch.
                  Allerdings kann ich mir nicht vorstellen was durch ein nicht für LED zugelassenes Netzteil (mit CE) für ein Schaden passieren soll.


                  Oder von welchen EU Verordnungen sprichst du
                  Zuletzt geändert von Iksi; 23.10.2018, 10:36.

                  Kommentar

                  • voltus
                    LoxBus Spammer
                    • 26.08.2015
                    • 208

                    #11
                    Zitat von Iksi

                    Also in der EU Verordnung 1194/2012 z. B. Steht unter Gegenstand und Geltungabereich:
                    In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen festgelegt die für das Inverkehrbringen der folgenden elektrischen Leuchtmittel gelten: ...

                    Da ich wenn ich das für mich als Privatperson installiere, nicht als Inverkehrbringer zähle muss ich mich da auch nicht dran halten.
                    Ich meine genau diese Verordnung.

                    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es immer einen Inverkehrbringer gibt.

                    Irgendjemand stellt das Produkt entgeltlich oder unentgeltlich bereit. Jede Überlassung ist "inverkehrbringen". Wenn Du es für deinen Privatgebrauch quasi im Gepäck mitbringst, ist es kein inverkehrbringen. Das ändert aber nichts daran, dass derjenige, der es dir innerhalb der EU übergibt es unzulässigerweise getan hat.

                    Du kannst ja auch aus dem Ägypten Urlaub Viagra mibringen. Strafbar machst Du dich, wenn Du es Jemand anderem gibst.

                    Das Du damit aus Geiz wissentlich gegen den Willen des Gesetzgebers handelst, sagt natürlich viel über dich aus....

                    Kommentar


                    • Gerrit
                      Gerrit kommentierte
                      Kommentar bearbeiten
                      Persönliche Angriffe gehören jedoch nicht in dieses Forum Einfach sachlich bleiben, dann braucht man auch nicht "so" argumentieren

                    • Gerrit
                      Gerrit kommentierte
                      Kommentar bearbeiten
                      Es geht ja auch eher darum, dass die Auswahl im Bezug auf die Hutschiene da aktuell sehr begrenzt ist im Bezug auf die Norm. Sogar der Gesetzgeber bringt manchmal Gesetze nicht auf den Weg, wenn es z.B. wie bei den SmartMetern nicht genügend verschiedene Anbieter gibt und ein Monopol drohen würde

                    • Robert L.
                      Robert L. kommentierte
                      Kommentar bearbeiten
                      "wissentlich" ist garnicht so einfach..
                      dazu müsste man ja mal wissen welche normen man jetzt genau einhalten muss
                      ( IEC 61347-1 und 61347-2-13 oder doch EN Normen? oder beides, oder noch zusätzliches)
                      da werden sie viele eher auf den Händler verlassen..
                      vorallem weil auch das meiste was als (LED) Netzteil verkauft wird, hat nicht mal ein vernünftiges Datenblatt welches die Auflistung der Normen enthält..
                  • Michael Sommer
                    Lox Guru
                    • 25.08.2015
                    • 1976

                    #12
                    Zitat von voltus
                    … Irgendjemand stellt das Produkt entgeltlich oder unentgeltlich bereit. Jede Überlassung ist "inverkehrbringen". Wenn Du es für deinen Privatgebrauch quasi im Gepäck mitbringst, ist es kein inverkehrbringen. Das ändert aber nichts daran, dass derjenige, der es dir innerhalb der EU übergibt es unzulässigerweise getan hat. ...
                    Das ist so nicht richtig. Verkaufen und liefern kann man alles, da ja dem Lieferanten oftmals nicht weiß für welchen Zweck das Bauteil eingesetzt wird. Somit ist das „kein Inverkehrbringen“. Wenn dem so wäre müsste ja jeder Lieferant den Verwendungszweck abfragen und sich bestätigen lassen. Das ist sicherlich nicht umsetzbar. Auch wenn ein Besteller angibt welche Nutzung er damit vorhat, entsteht keine Haftung für den Lieferanten.

                    Wenn ich aber das (gelieferte) Bauteil bei einem Kunden oder Bekannten einbaue, dann hast Du Recht. Dann muss ich die zugehörigen Vorschriften .B.: für LED-Beleuchtungen beachten und Geräte, mit diesen zum Verwendungszweck notwendigen Zulassungen einsetzen. Das ist „Inverkehrbringen“.

                    Gruß Michael

                    Haustechnik UG: MS2, 7 Extensionen, WAGO 750er I/O-Module, 19"-Notbedienebene, EMA-Anlage
                    ELT-UG: MS1, 5 Extensionen, Notbedienebene, RM+WM-Anlage, Mehrere Shellys,
                    OG: MS1, 8 Extensionen, Notbedienebene, Mehrere Shellys
                    EG: konvent. E-Installation, Autarke EZR-Regelkreise (0-10V) für Stat.-HZG mit Aufschaltung (Schwellwert) des Heizkreises auf den Miniserver UG, Zeitsteuerung EG-Wohnung aus Miniserver UG). Mehrere Shellys
                    LoxBerry-Nutzer: Stats4Lox,
                    Testserver: 2xMS-GEN1

                    Kommentar

                    Lädt...