Isolationsmessung im Smarthome (Vorgehensweise)

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  • Nobbi75
    Lox Guru
    • 25.08.2015
    • 1272

    #1

    Isolationsmessung im Smarthome (Vorgehensweise)

    Hallo zusammen,

    nach diversen Erweiterungen im Haus möchte ich diese gerne durch einen Elektriker abnehmen lassen bzw. den bestehen den E-Check aktualisieren lassen.

    Die zugehörige Isolationsmessung der Installation wirft aber einige Fragen auf. Laut Handbuch des Testgeräts (Benning IT115) sind alle Sicherungen zu öffnen und alle Lasten zu trennen. Nun sind aber im Smarthome bzw. im bestehendem Objekt viele Geräte fest verbaut (Dimmer, Stromzähler, Binäreingänge, KNX Komponenten mit "Hilfsspannung", Herd, Backofen) und natürlich auch viele Verbraucher eingesteckt.

    Natürlich will ich mir durch die Messung keine Geräte beschädigen.

    Wenn man etwas sucht, dann variieren die Antworten zwischen "passt schon, sofern die Prüfspannung bei 250V bleibt" und "klemm alles ab sonst zerschieß es Dir die Komponenten". Bei uns in der Firma werden ja auch alle Geräte regelmäßig einer Isolationsmessung unterzogen und da passiert nicht (natürlich mit Gerätetester und nicht mit Installationstester). Auch ein KNX Hersteller sagte mir sinngemäß: Es gibt zwar keine Freigabe, aber Kunden haben es mit 250V Prüfspannung ohne Probleme gemacht. Benning will sich auch nicht so richtig dazu äußern.

    Ich mache mir ja gerne die Mühe alles abzuklemmen, sofern notwendig....

    Eigentlich soll ja eine solche Prüfung ja in regelmäßigen Abständen wiederholt werden!?

    Wie handhabt Ihr das? Hattet Ihr bisher Probleme?

    LG
    Norman
    Zuletzt geändert von Nobbi75; 30.08.2021, 12:35.
  • Thomas M.
    Lebende Foren Legende
    • 25.08.2015
    • 3300

    #2
    Also bei der Isolationsmessugn geht es um die Kabeln, nicht um die Geräte.
    Um die "Geräteprüfung" gehts an der Stelle nicht.


    Ich spreche mal für Österreich ...

    "Wenn die Abtrennung von Überspannungsschutzgeräten praktisch nicht möglich ist (z. B. eingebaute Überspannungsschutzgeräte in Steckdosen), darf die Prüfspannung bis auf 250 V reduziert werden."

    "praktisch nicht möglich" ist relativ. Wenn angenommen ein Haus abbrennt, weil evidenzbasiert (neues Unwort ... corona lässt grüssen) die Isolation nicht passte, dann wäre es vermutlich sehr wohl praktisch möglich gewesen die ÜSPAs abzuklemmen und den Fehler mit 500V zu finden.

    Wiederholungsprüfung ...
    Man kann ja nicht die halbe Installation zerlegen um das Kabel zu prüfen ...
    siehe "mit angeschlossenen und eingeschalteten Verbrauchern"

    Dennoch wird die Anlage abzuschalten sein und diverses Zeug zum abklemmen.
    Ich kann ja nicht mit 250V die 24V Leitung testen
    Allgemein für Anlagen Messverfahren und Grenzwerte nach DIN VDE 0100-600 (≥ 1 MΩ)
    mit angeschlossenen und eingeschalteten Verbrauchern Riso ≥ 300 Ω je Volt der Nennspannung (z. B. UN = 230 V → Riso = 69 kΩ)
    ohne angeschlossene Verbraucher, aber bei geschlossenen Schalteinrichtungen Riso ≥ 1000 Ω je Volt der Nennspannung (z. B. UN = 230& V → Riso = 230 kΩ)
    bei Anlagen im Freien, in Räumen oder Bereichen, die zu Reinigungszwecken abgespritzt werden
    mit angeschlossenen und eingeschalteten Verbrauchern
    Riso ≥ 150 Ω je Volt der Nennspannung (z. B. UN = 230 V → Riso = 34,5 kΩ)
    bei Anlagen im Freien, in Räumen oder Bereichen, die zu Reinigungszwecken abgespritzt werden
    ohne angeschlossene Verbraucher, aber bei geschlossenen Schalteinrichtungen
    Riso ≥ 500 Ω je Volt der Nennspannung (z. B. UN = 230 V → Riso = 115 kΩ)
    in IT-Systemen Riso ≥ 50 Ω je Volt der Nennspannung (z. B. UN = 230 V → Riso = 11,5 kΩ)
    Schleifleitungen und Schleifringkörper kleinere Werte, wenn durch andere Maßnahmen erreicht wird, dass der Ableitstrom nicht zu gefährlichen Berührungsspannungen oder Bränden führt
    bei Kleinspannung (SELV/PELV) ≥ 0,25 MΩ bei einer Messspannung von 250 V
    bei Kleinspannung ohne sichere elektrische Trennung (FELV) Messen, ob der Körper ordnungsgemäß mit dem Schutzleiter / Potentialausgleichsleiter verbunden ist
    Zuletzt geändert von Thomas M.; 30.08.2021, 13:49.

    Kommentar

    • Thomas M.
      Lebende Foren Legende
      • 25.08.2015
      • 3300

      #3
      "natürlich mit Gerätetester und nicht mit Installationstester"

      Was egal ist ...

      Prüfung ... elektrischer Geräte


      Der Wert der Messspannung muss mindestens der Bemessungsspannung des zu prüfenden Gerätes gegen Erde entsprechen, aber nicht weniger als 500 V Gleichspannung betragen. Der Messstrom muss bei den Grenzwerten der Tabelle mindestens 1 mA betragen.

      Wenn mit der Messeinrichtung auch Geräte mit integrierten Überspannungsableitern oder SELV/PELV geprüft werden sollen, darf hierfür die Messpannung 250 V Gleichspannung betragen.

      Kommentar

      • Thomas M.
        Lebende Foren Legende
        • 25.08.2015
        • 3300

        #4
        Es gibt auch Isolationsüberwachungsgeräte für "unsere" geerdeten Netzformen TN.
        Dies ersetzt die wiederkehrende Prüfpflicht (welche ohnehin hinsichtlich Isolation niemand durchführt)

        Isolation gilt aber auch nur als ständig überwacht, wenn die Anlage von einer Elektrofachkraft instandgehalten wird, ...


        Zuletzt geändert von Thomas M.; 30.08.2021, 13:56.

        Kommentar

        • Nobbi75
          Lox Guru
          • 25.08.2015
          • 1272

          #5
          Thomas M.
          Danke Thomas,

          Im großen und ganzen geht's ja nur um zwei "kritische" Stromkreise mit diesen Komponenten. Dann klemme ich hier die Smarthomekomponenten im Zweifelsfall vor der Messung ab.

          Es wird ja empfohlen den "E-Check" alle 4 Jahre zu wiederholen. Das stelle ich mir dann aber im "normalen" Smarthome anspruchsvoll vor. Meine pauschale Erwartung wäre es gewesen, dass alle Geräte so etwas aushalten müssten!

          Kommentar


          • Nokpok
            Nokpok kommentierte
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            Zitat : Es gibt klare Spielregeln, in welchem Intervall was zu machen ist ...

            Nicht so ganz das mit den Vorschriften ist teils auch pure auslegungssache

            Gewerbe und Privat ist ein Unterschied wie Tag und Nacht, wenn es dann noch In den öffentlichen oder medizinischen Bereich geht wird es sogar richtig kompliziert...

            Privat lassen sehr sehr sehr wenig was an der elektrik machen alle fahren regelmäßig das auto checken aber der Strom ist doch in der Wand und das ist doch selbst verständlich...

            Vor oder nach einem eigentümerwechel wird ab und zu mal ein echeck gemacht...

          • Nokpok
            Nokpok kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Zitat: PS: FI Schutzschalter (ESV §7)
            Kontrolle der Funktion von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ... durch Betätigung der Prüftaste...

            Einmal die Woche... ich kenne niemanden der das macht....

          • Nokpok
            Nokpok kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Bezogen auf D, wie es in Österreich ist weiß ich nicht... es ist aber strender geregelt wie hier glaube ich...
        • Mango
          MS Profi
          • 10.10.2015
          • 672

          #6
          Ich kann es nur für D sagen:

          Für den privaten Bereich gibt es keinerlei Vorschrift für Wiederholungsprüfungen!

          Letztlicht nur im gewerblichen Bereich, dort ist die Betriebssicherheitsverordnung die rechtliche Grundlage. In dieser wird auf die entsprechenden zu erstellenden Gefährdungsbeurteilungen verwiesen.
          Ein Arbeitgeber hat dafür Sorge zutragen, dass von seinen Anlagen keine Gefahr für seine Mitarbeiter oder Fremdfirmen ausgeht.
          Gibt es keine Gefährdungsbeurteilung (GBU), dann greifen die Richtwerte aus den Normen/Vorschriften.

          Ortsveränderliche Betriebsmittel = DGUV V3
          Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel = VDE0100-105
          Ladeinfrastruktur = VDE0100-700(722) und Landesladesäulenverordnung

          Für Vermieter gibt es auch „Empfehlungen“ die jedoch keinen Rechtscharakter besitzen. Das wird schon seit Jahren in den Ausschüssen rege diskutiert, ob es hier offiziell Anforderungen geben soll.

          Zu dem Thema Isolationsmessung:
          Generell ist jedes Betriebsmittel so auszulegen, dass eine Isolationsmessung möglich sein muss. Das die Theorie. In der Praxis sieht es anders aus.
          Sobald Elektronik verbaut ist oder ein Überspannungsschutz, ist eine Isolationsmessung nicht ohne weiteres möglich.
          Generell sind nach neuster Norm Verteiler so aufzubauen, dass jeder N-Leiter einzeln getrennt werden kann, ohne dass dieser aus einer Verschraubung gelöst werden muss. Soweit Theorie.
          Die Praxis zeigt auch hier, dass dies nicht eingehalten wird. Diese Vorschrift bezieht sich wiederum nur auf den gewerblichen Bereich, nicht jedoch auf den privaten Bereich.
          Gute Messgeräte führen eine sogenannte Vorprüfung durch, wodurch erkennbar wird, dass ein Verbraucher angeschlossen wird. Entsprechend kann man die Prüfspannung von 500VDC auf 250VDC oder gar niedriger herunterstufen. Dies muss jedoch eine Elektrofachkraft bzw „Zum Prüfen befähigte Person“ entscheiden. Da sind gewisse Faktoren zu berücksichtigen.

          Beispiel aus der Praxis: (mit meinem Messgerät)
          TN-C-S Netzform.
          Zu prüfen ist der Beleuchtungsstromkreis.

          Es müssen alle Schalter geschlossen sein.
          Es muss die Sicherung ausgeschaltet sein.
          Die Verbindung N-PE muss getrennt sein-> N-Trennklemme öffnen (am HAK ist PE & N verbunden, daher würde die Messung fehlschlagen)

          Nun verbindet man das Messgerät und wählt die ISO-Messung aus. 500VDC Prüfspannung.
          L-N -> Das Messgerät führt die Vorprüfung durch und meldet, dass der Widerstand <50kOhm ist.
          Ergo weis ich, da ist noch ein Verbraucher angeschlossen. Ich schaue mir das an.

          „Glühbirne“ -> diese Drehe ich raus und führe erneut die Vorprüfung durch, Messgerät gibt kein Hinweis und führt die Messung fort.

          LED-Panel-> dieses klemme ich ab, ansonsten kann ich zwar die Prüfung durchführen, diese fällt jedoch auf Grund der Elektronik oder Vorschaltgerät durch, da die Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

          Das ist in 99% der Fälle nur bei der L-N Messung notwendig. Bei L-PE (sofern die Lampe Schutzklassen1 ist) kann die Messung sofort ausgeführt werden.

          Alternativ darf der Prüfer, wenn er weis, welcher Verbraucher abgeklemmt ist auch die Prüfspannung herab setzen (Beispiel: Gegensprechanlagen)

          Messung N-PE ausführen. Sofern kein Defekt oder Verkabelungsfehler vorliegt, wird die Messung bestanden.

          Alternativ wäre eine Leckstrommessung möglich, wobei hier keine eindeutige Aussage auf die Isolation getroffen werden kann. Hier ist viel Interpretation des Prüfers möglich. Es können z.B. selten Isolationsfehler festgestellt werden, die im Normalzustand nur bei Feuchtigkeitseinwirkung auftreten.

          Ein weitere Punkt der betrachtet werden muss, dass SELV/PELV Systeme ebenfalls isolationstechnisch von der Primärseite zur Sekundärseite geprüft werden müssen! Das machen die wenigsten Prüfer! Meist, da sie nicht wissen, dass solche Trenntransformatoren verbaut sind.

          Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist es sogar so, dass der Prüfer die Prüfung ohne Öffnen der Geräte durchführen muss.
          Muss für eine Messung das Gerät geöffnet werden (damit erlischt die Garantie), dann ist es legitim das der Prüfer in das Protokoll einträgt „Messung xyz nicht zerstörungsfrei prüfbar“.
          Das Betriebsmittel hat dadurch die Prüfung trotzdem bestanden, denn hier haftet der Hersteller.

          Ebenso ist es z.B. bei Anlagen (Beispiel Lüftung) mit Frequenzumformer. Hier ist eine Isolitionsmessung technisch nicht umsetzbar.
          Bei einer Ablagenprüfung jedoch, muss der Prüfer in dem Fall dann den FU an der nächst möglichen Stelle abklemmen und bis dahin prüfen. Für den Rest haftet wieder der Hersteller bzw Errichter.

          Letzt endlich muss der Prüfer die Messwerte auch richtig interpretieren. Denn nur weil es Messwert innerhalb der Grenzwerte aus den Normen liegt, heißt es lange noch nicht, dass die Anlage/ das Betriebsmittel auch mängelfrei ist.

          Beispiel:
          TN-C-S System, LS B16A
          Schleifenwiderstand = 2,00Ohm

          Gemäß Norm i.O., denn 16A x 5(B) = 80A Ik (Kurzschlussstrom der benötigt wird)
          R=U/I = 230V/80A = 2,875Ohm

          Jedoch muss dieser Wert interpretiert werden. Das wäre der optimalste Fall. Es gibt jedoch Häufung, Temperatur, Messungenauigkeit, etc.. Da gibt es die 2/3 Regel.
          2,875Ohm x 0,67 (gerundet) = 1,926Ohm

          Daraus resultiert, dass der gemessene Wert von 2,00Ohm zwar der Norm entspricht, jedoch im schlimmsten Fall gar nicht zur Auslösung innerhalb der geforderten Zeit führt.

          Und so ist es mit jeder Messung und jedem Messverfahren.
          Generell kann ich jedoch auch aus meiner Erfahrung bestätigen, dass die meisten Geräte (selbst PCs) einer Prüfspannung von 500VDC standhalten, denn mit dieser Spannung (DC) ist die selbe Belastung gegeben wie mit 230vAC. Eine KNX Spannungsversorgung, sowie ein KNX-Dimmer halten das aus.
          Ausnahmen bestätigen die Regel!

          Es ist immer die Frage, ob auch die geforderten Werte erreicht werden und da gibt es keine Pauschale Aussage.
          Persönlich würde ich Steuerungskomponenten immer abklemmen, nicht weil ich vor einer Beschädigung Angst habe, sondern um effektiv und schnell messen zu können.

          Ein weitere Hinweis:
          Wenn dein Prüfer dir sagt es reicht, dass ca 30% der Anlage geprüft werden, dann bedanke dich für sein Erscheinen und jage ihn vom Hof. Das ist ein Irrglaube.
          9 Steckdosen, er prüft Steckdose 1,4, & 7, ist es garantiert, dass an allen anderen Steckdosen der Schutzleiter angeschlossen ist?!
          Eine Prüfung muss immer 100% umfassen, nicht weniger, erst dann kann er die Anlage beurteilen!


          Ich hoffe ich konnte einen kleinen Einblick geben.



          Take it easy, but take it.

          Kommentar

          • Thomas M.
            Lebende Foren Legende
            • 25.08.2015
            • 3300

            #7
            Frage zu ..."Ein weiterer Hinweis:"

            Redest du von der "Erstprüfung", da gibts keine Stichproben, klar, auch in Ö nicht.

            Eine Wiederholungsprüfung ist in Ö natürlich "nur" stichprobenartig, sonst wird man ja nicht fertig. Man hat ja das Protokoll der vorangegangenen Prüfung, damit man eventuell die Mängel von damals beäugeln kann und damit man nicht wieder (zufällig) die gleichen Steckdose 1, 4 und 7 prüft.

            Kommentar

            • Mango
              MS Profi
              • 10.10.2015
              • 672

              #8
              Moin,
              nein ich rede von Wiederholungsprüfungen. Auch diese sind in D zu 100% durchzuführen.
              Es kann ja sein, dass zwischenzeitlich etwas geändert/getauscht wird.

              In der VDE gibt es keine ausdrückliche Aussage wie „es reicht stichprobenartig zu prüfen“!
              Take it easy, but take it.

              Kommentar

              • Nobbi75
                Lox Guru
                • 25.08.2015
                • 1272

                #9
                Mango
                Vielen Dank, das war sehr ausführlich.

                Also bei der Errichtung meines Hauses wurde diese Messung vergessen und nur sehr wiederwillig einige Zeit später nachgeholt. Hier wurde auch nur eine Steckdose pro Stromkreis getestet.
                Ich habe in Nachgang noch einmal jede Steckdose mit einem Tester auf korrekten Anschluss geprüft)

                Meine Erweiterungen habe ich selbst mittlerweile mit einem guten Installationstester geprüft um einen Anhaltspunkt zu haben. Die Werte liegen alle deutlich im grünen Bereich.

                Jetzt sollte noch bald der Elektriker kommen um das ganze offiziell abzusegnen.

                Gesendet von meinem SM-G981B mit Tapatalk

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                • Mango
                  MS Profi
                  • 10.10.2015
                  • 672

                  #10
                  Nur eine Steckdose pro Raum?! Das ist falsch, ebenso müssen auch die Leuchtenkreise geprüft werden und sollten vorzugsweise auf einem separaten RCD liegen.

                  Die ISO-Messung kann man bei Neuerrichtung leichter machen.
                  Es sind ja keine Verbraucher angeschlossen, entsprechend reicht es, wenn alle Sicherungen eingeschaltet sind nur die EVU-Sicherungen (HAK) gezogen sind.
                  So kann man mit 9 ISO-Messungen die komplette Anlage prüfen.

                  Dass du die Messungen selbst durchführst um einen Anhaltspunkt zu haben ist löblich, jedoch kannst du die Werte auch interpretieren?

                  Folgende Werte müssen gemessen werden.

                  Niederohmigkeit Schutzleiter, Schleifenimpedanz, Netzimpedanz (nicht verpflichtend wird aber zur Interpretation benötigt), Spannungsfall, Auslösezeit & -Strom der RCDs, Berührungsspannung, Isolation.
                  Falls Trenntrafos vorhanden (jedes LED-Netzteil, da dies SELV sein muss!) Isolation der Primär- zur Sekundärseite.

                  Alles in Abgängigkeit deiner Netzform und der Sicherungen.
                  Selektrivität wurde berücksichtigt?
                  Potentialausgleich wurde berücksichtig?
                  Verlegearten wurden berücksichtigt?
                  Häufung wurde berücksichtigt?
                  Gleichzeitigsfaktor wurde berücksichtigt?
                  Entsprechend resultierend wurden die richtigen Querschnitte, Leitungslängen berücksichtigt?

                  Sichtprüfung wurde durchgeführt?
                  Berührungsschutz i.O.?
                  Erkennbare Temperatureinwirkungen?
                  Abstände zwischen Einbaugeräten berücksichtigt?
                  Sind Gruppen-RCDs maximal mit 6 Stromkreisen bestückt, oder mehr?


                  Es gibt so viele Faktoren, die ein geschulter Elektriker bzw Prüfer sofort sieht, die ein Laie nicht sieht, was jedoch zu enormen Fehlern/Unfällen führen kann.

                  Ich möchte da keine Angst schüren nur das Thema sensibilisieren.

                  Es ist gut, dass du dir eine Fachfirma holst. Finde ich vorbildlich.
                  Take it easy, but take it.

                  Kommentar

                  • Nobbi75
                    Lox Guru
                    • 25.08.2015
                    • 1272

                    #11
                    Mango

                    Mir ist bewusst, dass hier viele Dinge wichtig und relevant sind. Deine Warnung ist auch wichtig. Von gewissen Dingen sollte man seine Finger lassen. Gewisse Dinge sind aber auch mit mit entsprechender Vorsicht und Vorinformation vertretbar.

                    Mein Elektriker ist noch vom alten Schlag. Wir haben aber auch komplett "unsmart"/klassisch gebaut. Die Nachholungsmessung war immer an der entferntesten Steckdose, aber Lust hatten die nicht wirklich. Ich bin schon froh, dass ich mehr Sicherungen erbeten habe, sonst wären es echt wenige geworden.

                    Ich habe mir für meine Messungen ein Benning IT115 besorgt und auch den Faktor 0,67 berücksichtigt. Zum einen wirft mir das Gerät ein "OK" nach den automatischen Prüfungen raus, zum anderen bewegen sich die Iso-Werte im Bereich größer 200M-Ohm. Bei den Schleifenimpedanzen wirft er mir Werte größer 150-180A (größtenteils deutlich höher) (80A benötigt für B16). Für eine erste Bewertung meiner Anpassungen fühle ich mich bestätigt. Für die absolute Sicherheit will ich einen Profi haben.

                    Vielleicht muss ich dazu sagen, dass meine "Erweiterungen" zwar viele Bereiche berühren, aber elektrisch sehr überschaubar sind (KNX-Sensorik mal außen vor). Da das Haus komplett klassisch verkabelt ist, habe ich mehrere dezentrale kleine "Unterverteiler" angebracht in denen die KNX-Komponenten verbaut wurden (daher auch KNX und nicht Loxone bei Aktorik und Sensorik). Lediglich die KNX Leitung ist lang und zieht sich durchs ganze Haus. In der Hauptsache wurden Rolladenschalter und Lichtschalter zum Kleinverteiler verlängert und durch Binäreingänge&Aktoren (Rolladen/Dimmer/Relais/Heizungsaktoren etc.) ersetzt. Auch sind verschiedene bestehende Steckdosen jetzt schaltbar gemacht worden. Die ein oder andere relevante Smarthome-Sicherung wurde durch eine FI/LS Kombi ersetzt um ausfallsicherer zu sein. Es wurde somit nur Bestand aufgetrennt und minimal (1-3m) verlängert. Von "tiefen" Eingriffen lasse ich die Finger. Auch die Beleuchtung ist komplett auf 230V verblieben, da ich ja auf Bestand aufsetzten musste.

                    Die von Dir genannten Punkte (Verlegeart, Häufung etc) kenne ich, kommen bei mir aber auch nicht zum Tragen. Auch wenn es vielleicht in meinem Fall übertrieben ist, liegt alles auf (überdimensionierten) Reihenklemmen auf. Die Aktorik ist auch überdimensioniert (fast alles 20/25A C-Last Aktoren, auch wenn nur eine Lampe geschaltet wird).
                    Den Berührungschutz habe ich vor vielen Jahren schmerzhaft an einer Lampe lernen müssen, die ich versehentlich berührt habe (nicht meine Schuld). Da achte ich auch penibel drauf.

                    Wir hatten in der Vergangenheit mehrfach Elektriker im Haus (Wallbox/Überpannungschutz etc), die sich die Verteiler einmal angesehen haben. Bis auf einen nicht relevanten Schönheitsfehler waren sie sehr zufrieden.

                    Problem ist es jedoch einen Elektriker zu finden, der eine solche Erweiterung abnimmt. Alle haben viel zu tun.

                    Kommentar

                    • Mango
                      MS Profi
                      • 10.10.2015
                      • 672

                      #12
                      Ich will jetzt damit auch nicht sagen, dass ich eine Alte Anlage nicht bestehen lassen würde.
                      Jedoch nur so im Rahmen, wie ich es vertreten kann.
                      Und alles was die Sicherheit erhöht jedoch nicht den vollen Umfang der aktuellen Normen entspricht mache ich 1000mal lieber als das gar nichts gemacht wird.
                      Man muss ja schließlich auch mal wirtschaftlich denken.

                      Ich kann nicht in einen Altbau gehen und eine Elektroanlage nach aktuellster Norm erwarten.
                      Was ich persönlich immer bemängel ist der fehlende RCD im Bad, Küche und Außen.
                      Da gibt es auch Schukomaten oder andere Lösungen die preislich vertretbar sind. Und wenn Kleinkinder im Haus sind empfehle ich ebenfalls immer einen RCD - sofern möglich auch 2 oder 3 für alle Steckdosen.

                      Ich erwarte nicht, dass ein (privater) Eigentümer mal eben 10.000€ in die Hand nimmt und seine Elektroanlage modernisiert.
                      Bei Vermietern wiederum habe ich immer die Empfehlung zur Modernisierung ins Protokoll geschrieben, da man nie weis wie sich ein Mieter verhält.
                      80% der Vermieter sind meinen Empfehlungen auch nachgekommen.
                      Einer hat sogar 100% der Kosten für die Prüfung und 50% der Kosten für die Modernisierung von seiner Versicherung erstattet bekommen.

                      Es gibt auch keinen Bestandsschutz in Elektroanlagen, ebensowenig eine Umrüstpflicht, außer bei gewerblichen Anlagen über die Betriebssicherheitsverordnung.

                      Ich finde es gut, dass du dich mit der Materie auseinandersetzt.

                      Aber mal zu deinen Messergebnissen.
                      Ich kenne deine Anlage nicht, aber 150-180A halte ich persönlich für recht wenig.
                      Meine Erfahrungswerte liegen in der Regel teilw. weit über 200A - im Schnitt bei 300-500A je nach Situation.
                      Daraus schließe ich bei dir auf viele Klemmstellen oder gar zu große Klemmen, Querschnitte klein , Leitungslängen lang und ggf ein ungünstiger Erdungswiderstand oder fehlerhafte PE-Verbindungen.
                      Die Ergebnisse reichen aus um die Sicherung (B16A) innerhalb der 0,4s im TN System zur Auslösung zu bringen. Aber Sie sind nunmal geringer als in der Regel. Wenn man es jedoch anhand der o.g. Faktoren belegen kann, dass ist es ok!

                      Viele Elektriker geben leider auch die Aussage „LSB16A müssen zwischen dem 3-5fachen auslösen“ Das ist aber falsch, in diesem Bereich können sie auslösen, die sichere Auslösung ist immer der obere Wert, sprich das 5fache. Das Thema hatten wir neulich erst auf der Arbeit mit einem anderen Elektriker „einer vom alten Schlag“ Kein Wunder, dass wir heute leider so viele mangelhafte Anlagen haben.


                      Spannungsfall betrachtet?

                      Take it easy, but take it.

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                      • Nobbi75
                        Lox Guru
                        • 25.08.2015
                        • 1272

                        #13
                        Magoo

                        Hätten wir beim Hausbau nicht eingegriffen, dann hätten wir einen RCD mit 12 Sicherungen fürs ganze Haus bekommen. Damals haben wir das schon verdoppelt. Mittlerweile haben wir relevante Stromkreise (Smarthome, Außenbereich o.ä.) auf separate FI/LS Kombis gelegt. Auch wurde damals vom Elektriker pauschal alles mit 1,5mm2 angefahren (Ausnahme: WM/TR/Herd/Spül etc mit 2,5mm2). Innerhalb der Räume wurde einfach durchverdrahtet (ja...viele Steckdosen pro Raum). Keine separate Leitung für Licht o.ä.. Mit heutigem Wissen wäre das anders gelaufen.

                        Zu den Messwerten: Sorry, die 150 kamen nach dem 40m Test-Verlängerungskabel an entfernter Steckdose um mal zu sehen wie die Werte beim Shredder am anderen Ende des Gartens sind...
                        Ich habe gerade nochmal ein Beispiel genommen: 560A bzw. 350A an gleicher Steckdose (abhängig davon ob der 2/3 Korrekturwert im Gerät hinterlegt war) Die o.a. Werte waren mit 2/3 Berücksichtigung/Abzug.

                        Mit meinen Erweiterungen dürfte ich die Werte auch nur marginal beeinflusst haben. Die Anlage ist übrigens erst knapp 10 Jahre alt.

                        Du kommst nicht zufällig aus dem norddeutschen Raum?

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                        • Mango
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                          Hört sich alles gut an.

                          Nee ich komme aus dem oberen Mittel Deutschlands - sorry.
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