Verbraucherschutz: Updatepflicht bzw. Softwarefunktionalität einschränken
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Verbraucherschutz: Updatepflicht bzw. Softwarefunktionalität einschränken
Lange überfällig, jetzt besteht Klarheit. Ich frage mich nur bei wem man seinen Rechtsanspruch einfordern müsste, beim Elektriker, der das verkauft hat ?
Seit Jahresbeginn greifen zwei Verbraucherpakete, womit nun eine Aktualisierungspflicht für Smartphones & Co. sowie ein Rückgaberecht für Gratis-Apps gelten.Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit.Stichworte: - -
Schwierig das Ganze. Fragen, die sich mir stellen: an wen muss ich den Anspruch stellen - Hersteller oder Händler? Dann auch die Frage der Zeitspanne. Für ein Smartphone oder Tablet mag eine Update-Garantie für 2 Jahre reichen, wie sieht das mit einer Haussteuerung aus? 10 Jahre? Bzw. gilt das Gesetz überhaupt für ein Smarthome?
Fragen über Fragen.
P. S.: Ja, auch mir ist lieber, Loxone würde grad eher keine Updates machenHaus: BJ 2019 - Einzug 2019 - Fertigstellung: 2058
Automatisierung: Miniserver Gen. 1, 3x Extension, Dimmer Extension, 1-Wire-Extension, 2x Relay Extension, Tree Extension, Air Base Extension, x Rauchmelder Air, x Smart Socket, Wetterstation Tree
Haustechnik: ETA PU15, Fußbodenheizung komplett, Vallox 350 MV
Spielwiese: ioBroker, LoxberryKommentar
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Lt. meiner Erfahrung (B2B + B2C) darfst du deinen Anspruch gerne an den Verkäufer/Händler richten, jedoch wird der dir bestimmt sagen: Ich bin kein Programmierer, kontaktiere Sie den Hersteller.
Z. b. Notebook XYZ gekauft mit Windows drauf, wer wird da jetzt das Update etc. (für Windows) bereitstellen?? Bestimmt nicht Amaz......Kommentar
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