Verbraucherschutz: Updatepflicht bzw. Softwarefunktionalität einschränken

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  • Miep Miep
    MS Profi
    • 18.01.2017
    • 533

    #1

    Verbraucherschutz: Updatepflicht bzw. Softwarefunktionalität einschränken

    Lange überfällig, jetzt besteht Klarheit. Ich frage mich nur bei wem man seinen Rechtsanspruch einfordern müsste, beim Elektriker, der das verkauft hat ?
    Seit Jahresbeginn greifen zwei Verbraucherpakete, womit nun eine Aktualisierungspflicht für Smartphones & Co. sowie ein Rückgaberecht für Gratis-Apps gelten.
    Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit.
  • maxw
    Lox Guru
    • 25.08.2015
    • 1386

    #2
    Du willst von Loxone noch mehr Updates mit noch mehr Problemen? Mutig!

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    • Miep Miep
      Miep Miep kommentierte
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      Nö, nur ein Smarthome was funktioniert und keine Funktionen entfernt/beschnitten werden bzw. nicht vollständig umgesetzt sind ohne dass es dokumentiert ist. 😉 Eigentlich das was einem der gesunde Menschenverstand sagt 😎
  • wild_child
    Extension Master
    • 19.05.2019
    • 157

    #3
    Schwierig das Ganze. Fragen, die sich mir stellen: an wen muss ich den Anspruch stellen - Hersteller oder Händler? Dann auch die Frage der Zeitspanne. Für ein Smartphone oder Tablet mag eine Update-Garantie für 2 Jahre reichen, wie sieht das mit einer Haussteuerung aus? 10 Jahre? Bzw. gilt das Gesetz überhaupt für ein Smarthome?

    Fragen über Fragen.

    P. S.: Ja, auch mir ist lieber, Loxone würde grad eher keine Updates machen
    Haus: BJ 2019 - Einzug 2019 - Fertigstellung: 2058
    Automatisierung: Miniserver Gen. 1, 3x Extension, Dimmer Extension, 1-Wire-Extension, 2x Relay Extension, Tree Extension, Air Base Extension, x Rauchmelder Air, x Smart Socket, Wetterstation Tree
    Haustechnik: ETA PU15, Fußbodenheizung komplett, Vallox 350 MV
    Spielwiese: ioBroker, Loxberry

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    • Pierre
      Smart Home'r
      • 14.11.2018
      • 69

      #4
      Lt. meiner Erfahrung (B2B + B2C) darfst du deinen Anspruch gerne an den Verkäufer/Händler richten, jedoch wird der dir bestimmt sagen: Ich bin kein Programmierer, kontaktiere Sie den Hersteller.

      Z. b. Notebook XYZ gekauft mit Windows drauf, wer wird da jetzt das Update etc. (für Windows) bereitstellen?? Bestimmt nicht Amaz......

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      • eisenkarl
        Lox Guru
        • 28.08.2015
        • 1350

        #5
        Diese Frage richtet sich definitiv an den Hersteller und nicht an den Händler, Garantie ist auch Hersteller und nicht Händler. Auch im Dieselskandal ist der Hersteller Ansprechpartner und nicht der Händler.

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